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§ 4 RÜCKTRITT EINER VERTRAGSPARTEI (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

BIS 10 ÜBERNACHTUNGEN 

4.1 Für Komplett-Stornierungen von Veranstaltungen gilt: 

4.1.1 Zum kostenfreien Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies schriftlich mit dem Hotel vereinbart wurde. Andernfalls ist das Hotel bei einer Stornierung/Reduzierung befugt, für die gesamte Veranstaltung, gebuchter Raummiete nebst Übernachtungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist. 

Das Hotel ist berechtigt, 

– bei einem Rücktritt ab 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, – bei einem Rücktritt ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%, – bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%, 

der gebuchten Leistungen zu berechnen. 

4.2 Für Individualkunden und Gruppen gilt: 

4.2.1 Ein Rücktritt des Kunden/Gastes von dem mit dem HOTEL geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des HOTEL. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des HOTEL zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

Individualgäste: 

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Dem HOTEL steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden/Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass kein 

Schaden entstanden oder der dem HOTEL entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. 

Das Hotel ist berechtigt, 

– bei einer Stornierung am Anreisetag nach 18 Uhr oder bei Nichtanreise 90 %, 

-an Silvester ab 14 Tagen vor Aufenthaltsbeginn 80% -an Silvester bei Nichtanreise 90%, 

der gebuchten Leistungen zu berechnen. 

4.2.2 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden/Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das HOTEL in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des HOTEL auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

4.2.3 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom HOTEL gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das HOTEL ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

4.2.4 Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom HOTEL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wesentlich behindern; behördliche Anordnungen zur Schließung bestehen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das HOTEL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, auch vor Gesundheitsgefahren, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel 2 Absatz 2 vorliegt; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das HOTEL zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HOTELs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des HOTELs zuzurechnen ist. 

4.3 Bei berechtigtem Rücktritt des HOTELs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

4.4 Nimmt der Kunde/Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das HOTEL die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 

Reservierungen und Rücktrittsfristen: Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das HOTEL vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das HOTEL kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren. Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch das HOTEL vorgenommen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen: 

4.5 Das KUNDE ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucher/-innen der Veranstaltung. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat das HOTEL für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

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